Allgemeine Informationen: Die Steuerverwaltung des Kantons Bern akzeptiert nur noch das neue Lohnausweisformular. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Lohnausweise in elektronischer Form einzureichen (zertifizierte Buchhaltungssoftware notwendig). Weitere Informationen finden Sie im unten aufgeführten Merkblatt.
Hinweis zum Formular: Das Formular wird von der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden.