Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie am Schalter Präsidiales. Die Sprachstandanalyse sowie der Einbürgerungskurs müssen im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs erfolgreich abgeschlossen sein.
Die Voraussetzungen, die Eignung und das Verfahren können Sie aus der Verordnung über das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Heimberg entnehmen.