Das Stimmregister basiert auf dem Einwohnerregister, enthält aber auch alle gemeldeten und stimmberechtigten Auslandschweizer. Zudem werden Stimmrechtsbescheinigungen auf Unterschriftenlisten bei Volksbegehren (Referenden und Initiativen) erteilt.
Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist das Schweizer Bürgerrecht. Für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein. Der Versand des Abstimmungsmaterials erfolgt durch die SILEA, bei Abstimmungen bis 3 Wochen vorher. Falls Sie das Stimm- und Wahlmaterial nicht erhalten haben, melden Sie dies der Präsidialabteilung (Tel. 033 439 20 20). Ab Erhalt der Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen können Sie brieflich abstimmen oder wählen.
Folgende Abstimmungslokale sind jeweils am Abstimmungssonntag von 11.00 - 12.00 Uhr geöffnet:
- Oberstufenschulhaus, Schulstrasse
- Schulhaus Obere Au, Niesenstrasse
- Kirchgemeindehaus Kaliforni