Eine Scheidung muss beim zuständigen Gericht des Wohnortes beantragt werden. Das Gericht leitet das Scheidungsurteil über das Zivilstandsamt an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnortes weiter. Wegen der Zivilstandsänderung ist für Schweizer Staatsangehörige ein neuer, aktueller Heimatschein zu hinterlegen. Die Präsidialabteilung Heimberg bestellt diesen und verrechnet Ihnen die Kosten zusammen mit dem neuen Niederlassungsausweis.
Möchten Sie Ihren ledigen Namen wieder annehmen? Eine Namensänderung ist beim Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatortes zu beantragen.