Die Gastgewerbegesetzgebung ordnet die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken. Sie dient dem Konsumentenschutz, dem Schutz der Volksgesundheit sowie der Nachbarschaft und soll den Alkoholmissbrauch bekämpfen sowie die Qualität des Gastgewerbes fördern.
Sie möchten einen Anlass durchführen und dabei Ihren Gästen Speisen und/oder Getränke verkaufen? Dann benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung, welche Ihnen das Regierungsstatthalteramt, auf Antrag der Gemeinde, erteilt. Der Jugendschutz ist bei solchen Veranstaltungen sehr wichtig.