Sie möchten einen Anlass durchführen und dabei Ihren Gästen Speisen und/oder Getränke verkaufen?. Dazu benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung, welche Ihnen das Regierungsstatthalteramt, auf Antrag der Gemeinde, erteilt. Der Jugendschutz ist bei solchen Veranstaltungen sehr wichtig.