Die Stimmberechtigten wählen an der Urne im Mehrheitswahlverfahren die Gemeindepräsidentin/den Gemeindepräsidenten. Sie wählen an der Urne im Verhältniswahlverfahren die sieben Mitglieder des Gemeinderats. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Wahl- und Abstimmungsreglements.
Die ordentlichen Erneuerungswahlen finden alle vier Jahre statt. Die Majorzwahlen erfolgen gleichzeitig mit den Proporzwahlen.
Die nächsten Gemeindewahlen werden im Herbst 2024 stattfinden.