Steht Ihnen kein Parkplatz zur Verfügung oder sind Sie gezwungen, Ihr Fahrzeug regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund abzustellen? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Parkkarte zu lösen.
Mit der Einführung der Gebührenpflicht für das nächtliche Dauerparkieren ab 01.10.1996 auf öffentlichem Grund haben gemäss Art. 4 des Parkplatzreglements alle Fahrzeughalter, welche gezwungen sind, ihr Fahrzeug regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund abzustellen, und zwar unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung, eine entsprechende Meldekarate auszufüllen.
Sobald wir Ihre Angaben erhalten haben, werden wir Ihnen die Parkkarte mit einer Rechnung zustellen. Die Gebühr wird gemäss Art. 5 des Parkplatzreglements grundsätzlich für 6 Monate (jeweils 01.04. bis 30.09. und 01.10. – 31.03.) erhoben und beträgt für leichte Motorwagen Fr. 45.00 pro Monat.