Wahl- und Abstimmungsreglement Heimberg

Genehmigung und Inkrafttreten

Die von der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 2013 beschlossene Totalrevision des Wahl- und Abstimmungsreglements wurde in Anwendung von Art. 56 des kant. Gemeindegesetzes vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 6. Januar 2014 genehmigt.

Die Genehmigung und das Inkrafttreten per 1. Januar 2014 des neuen Reglements werden hiermit gemäss Art. 45 der kant. Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht.

Das Wahl- und Abstimmungsreglement kann auf der Homepage der Gemeinde Heimberg heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, bezogen werden.

Der Gemeinderat

Zugehörige Dateien