Schulreglement Heimberg - Ergänzung Artikel 2a

Referendum

Der Gemeinderat hat gestützt auf den Antrag der Schulkommission am 27. Januar 2014 das Schulreglement Heimberg mit Art. 2a ergänzt und genehmigt. Die Ergänzung beinhaltet die bereits gelebte Bestimmung, dass Regelklassen auf der Primar- und Sekundarstufe I als Jahrgangs- oder Mehrjahrgangsklassen geführt werden können.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das geänderte Schulreglement kann bei der Präsidialabteilung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Heimberg heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis am 7. April 2014) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das geänderte Schulreglement per 1. August 2014 in Kraft.

Gemeinderat Heimberg

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