Mitteilung aus dem Gemeinderat

Kommunale Weisungen über die Vergabe von Aufträgen (Beschaffungsweisungen); Aufhebung

Gemäss Art. 45 lit. b kantonale Gemeindeverordnung wird die Ausserkraftsetzung per 31.8.2016 der kommunalen Beschaffungsweisungen veröffentlicht.

Der Gemeinderat hat am 15.8.2016 beschlossen, auf die veralteten kommunalen Weisungen zu verzichten, weil mit den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen das Beschaffungswesen bereits rechtsgenüglich geregelt ist.

Der Gemeinderat