Medienmitteilung

Verordnung über die Tagesschule Heimberg - Änderung von Art. 28

Der Gemeinderat Heimberg hat am 26.5.2014 die Änderung von Art. 28 der Verordnung über die Tagesschule genehmigt. Die Änderung beinhaltet die Anpassung der Abzüge pro Familienmitglied an die kantonalen Vorgaben. Die geänderte Verordnung tritt per 1.8.2014 in Kraft.

Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg oder untenstehend bezogen werden.

Der Gemeinderat