Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen
Wichtig: Neu gilt eine Meldepflicht für die Durchführung
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Hier finden Sie die Informamtionen und das Meldeformular:
Checkliste und Anleitung zum Onlineformular
Onlineformular