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Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach Umzug den Einwohnerdiensten der Gemeinde Heimberg.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen die Einwohnerdienste folgende Unterlagen:
Ausländische Staatsangehörige:Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen die Einwohnerdienste folgende Unterlagen: