Kurzbeschrieb Mit der Einführung der Gebührenpflicht für das nächtliche Dauerparkieren ab 01.10.1996 auf öffentlichem Grund haben gemäss Art. 4 des Parkplatzreglements alle Fahrzeughalter, welche gezwungen sind, ihr Fahrzeug regelmässig (d.h. mindestens 3 x pro Woche) über Nacht auf öffentlichem Grund abzustellen, und zwar unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung, eine entsprechende Meldekarate auszufüllen.
Kurzbeschrieb zum Formular Das Formular ist zu vervollständigen und der Präsidialabteilung innerhalb 10 Tagen (per eMail oder per Post) wieder zuzustellen.
Verfahren Sobald wir Ihre Angaben erhalten haben, werden wir Ihnen die Parkkarte mit einer Rechnung zustellen. Die Gebühr wird gemäss Art. 5 des Parkplatzreglements grundsätzlich für 6 Monate (jeweils 01.04. bis 30.09. und 01.10. – 31.03.) erhoben und beträgt für leichte Motorwagen Fr. 45.00 pro Monat.