Anmeldung Hilflosenentschädigung der AHV

Allgemeine Informationen:
In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistung beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:

  • sie in leichtem*, mittelschwerem oder schwerem Grad hilflos sind;
  • die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat;
  • kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder Militärversicherung besteht.

*Im Rahmen der ab 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuordnung der Pflegefinanzierung kann neu ein Anspruch auf deine leichte Hilflosentschädigung der AHV für zu Hause lebende Personen im AHV-Rentenalter entstehen.

Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt also nicht von Einkommen und Vermögen ab, sondern vom Grad der Hilflosigkeit. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Hinweis zum Formular:
Das Formular wird von der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie weitere Beilagen erforderlich sind.

Beilagen zum Formular:

  • Kopie eines amtlichen Personalausweises (z. B. Familienbüchlein, Personenstandsausweis oder Familienschein, Schriftenempfangsschein, Reisepass), aus dem die Personalien ersichtlich sind
  • Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
  • Gegebenenfalls sind beizulegen: Bestätigung der Vormundschaftsbehörde oder Ernennungsurkunde zur Beistandschaft, Eintritts- oder Austrittsbericht bei Heimbewohnern


Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung muss bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden.

Adresse:
IV-Stelle des Kantons Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern