Allgemeine Informationen: Eine unverbindliche Vorausberechnung einer Rente ist jederzeit möglich.
Hinweis zum Formular: Das Formular wird von der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist.
Der Antrag ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die im Zeitpunkt der Antragsstellung für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist.