Lohnbescheinigung und Abrechnung der Familienzulagen

Allgemeine Informationen:
Die Beiträge werden für das laufende Jahr provisorisch aufgrund einer pauschal festgelegten Lohnsumme entrichtet. Die Bezahlung erfolgt je nach Höhe der Lohnsumme jährlich, vierteljährlich oder monatlich. Jeweils Ende Jahr müssen Sie die effektiv ausgerichteten Löhne mit dem Formular "Lohnbescheinigung" der Ausgleichskasse melden. Ausbezahlte Nettolöhne müssen dabei in Bruttolöhne umgerechnet werden. Dazu stellen wir Ihnen eine Umrechnungstabelle zur  Verfügung.

Weitere Einzelheiten können Sie dem unten aufgeführten Merkblatt entnehmen.

Hinweise zum Formular:
Für die Abrechnung der beitragspflichtigen Lohnsummen sowie der Kinderzulagenansprüche steht Ihnen das nachfolgende Formular "Lohnbescheinigung" zur Verfügung. Wir bitten Sie, das Formular vollständig auszufüllen und insbesondere Ihre Abrechnungs- bzw. Mitgliedernummer nicht zu vergessen. Das Formular wird von der Ausgleichskasse des Kantons Bern zur Verfügung gestellt und kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Das Formular ist der AHV-Zweigstelle Heimberg zu senden.

Adresse:
AHV-Zweigstelle Heimberg
Alpenstrasse 26
3627 Heimberg