Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligung / Festwirtschaft

Kurzbeschrieb
Sie möchten einen Anlass durchführen und dabei Ihren Gästen Speisen und/oder Getränke verkaufen? Dann benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung, welche Ihnen das Regierungsstatthalteramt, auf Antrag der Gemeinde, erteilt. Der Jugendschutz ist bei solchen Veranstaltungen sehr wichtig.

Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren sind verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.

Kurzbeschrieb zum Formular
Das Formular wird vom Kanton Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Formular eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist.

Das Formular ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme bei der Präsidialabteilung Heimberg einzureichen.

Kontakt
Einwohnergemeinde Heimberg, Präsidialabteilung, 3627 Heimberg
Tel. 033 439 20 20
infotest@heimberg.ch

Weitere Informationen:

Merkblatt